Welche Sachen sind in der Hausratversicherung versichert ?
Alle "beweglichen" Sachen, die zum Hausrat gehören, werden versichert. Hierzu gehören z.B.:
- Möbel, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Sammlungen
- Schmucksachen und sonstige Wertsachen
- Teppiche, Beleuchtungskörper
- Dekorationen, Porzellan, Gläser, Vasen, Bestecke
- Unterhaltungs- und Kommunikationstechnik
- Ton- und Bildträger
- Musikinstrumente, Bücher
- Hauswirtschaftliche Maschinen und Geräte
- Küchengeschirr, Bekleidung, Wäsche, Betteinlagen
- Spiel- und Hobbysachen, Film- und Fotoausrüstung
- Handwerkszeug, Sportgeräte, Campingausrüstung, Fahrräder
- Balkon- und Gartenmöbel, Gartengeräte
- Brennstoffvorräte, Haushaltsvorräte an Lebensmitteln
- Reinigungs- und Putzmittel
- Getränkevorräte, Körperpflegemittel, Medizinische Hilfsmittel
- Zimmer- und Kübelpflanzen, Haustiere, Kleinvieh
- Wertsachen,bei den meisten Versicherern bis zu 20% der Versicherungssumme bereits
mitversichert. Bei Notwendigkeit einer größeren Versicherungssumme für
Wertgegenstände besteht die Möglichkeit diese gegen Mehrbeitrag zu
erhöhen.
- Schmuck,
- Kunstgegenstände,
- Bargeld,
- Wertpapiere,
- Antiquitäten älter als 100 Jahre (jedoch keine Möbel)
Hinweis:
Bei Mietern einer Wohnung müssen mit dem Gebäude fest verbundene Gegenstände (z.B. Einbauküchen) zur Mitversicherung im Antrag
aufgeführt werden.
Bei Wohnungseigentümern empfielt sich gleiche Vorgehensweise, auch wenn fest mit dem Gebäude verbundene Sachen für bestimmte Gefahren auch in
der Gebäudeversicherung mitversichert sind (z.B. Feuer, Leitungswasser)
